Auszug aus den
Benützungsvorschriften für den Klettersteig in der Glockengasse
4c, 5020 Salzburg
1. Das Betreten der Kletteranlage und die
Benützung des Klettersteigs erfolgt auf eigene Gefahr und eigene
Verantwortung. Die Haftung liegt somit bei den Benützern des
Klettersteig.
2. Einzelsportler dürfen nur dann
klettern, wenn sie geübte Kletterer sind.
3. Gruppen dürfen nur unter Aufsicht
eines Übungsleiters klettern.
4. Personen bis zum 18. Lebensjahr dürfen
den Klettersteig nur nach Vorlage einer schriftlichen
Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigen benützen.
5. Die Benützung eines Kletterhelmes ist
Pflicht.
6. Nur mit Seilsicherung klettern.
7. Die Benützung ist nur nach
vorhergehender Eintragung im Benützerbuch im Sekretariat von
Akzente Salzburg, Glockengasse 4c, gestattet.
8. Jede Veränderung am Klettersteig ist
untersagt (Haken schlagen etc.).
9. Bei Zuwiderhandlung behält sich
Akzente Salzburg vor, die Benützererlaubnis zu entziehen.
10. Nach Nutzung des Klettersteiges ist
das Tor, das den Zugang zum Steig gewährleistet, wieder zu
versperren.
Auszug aus der
Zustimmungserklärung
Ich erkläre hiermit, dass ich die
Benutzungsvorschriften gelesen habe und akzeptiere ...
Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass
von Akzente Salzburg jede Haftung für mögliche Unfälle und
dergleichen ausgeschlossen wird, d.h. die Benützung des
Klettersteiges erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Ferner nehme ich ausdrücklich zur
Kenntnis, dass der Kletterturm nur für geübte Kletterer geeignet
ist.
Zusätzlich ist eine Kaution in der Höhe
von 30,-- Euro zu entrichten, die der/die KletterIn nach Rückgabe
des Schlüssels wieder erhält.